1. Geltungsbereich; Änderungsvorbehalt
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB“) gelten für die Leistungserbringung vom Brautkleid-Schneiderei.Bayern, Deutsche Schneidermeisterin, Anna Uspek, Johann-G.-Gutenberg-Straße 33, Eingang 5, 82140 Olching (im Folgenden „Brautkleid-Schneiderei.Bayern“) gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden „Kunde“) hinsichtlich der Fertigung und des Verkaufs von neuen bzw. neuen Bekleidung, welche individueller Anpassungen nach Maß und Konfektion (die „Waren“) benötigen sowie der Erbringung von Änderungs- und Reparaturdienstleistungen an vom Kunden an Brautkleid-Schneiderei.Bayern übergebenen Bekleidungsstücken (die „Werkdienstleistung“). Alle zwischen dem Kunden und Brautkleid-Schneiderei.Bayern getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen AGB und dem Kaufvertrag vom Brautkleid-Schneiderei.Bayern (der „Kaufvertrag“).Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese AGB gelten auch dann, wenn Brautkleid-Schneiderei.Bayern in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen für diesen ohne weiteren Vorbehalt ausführt. Brautkleid-Schneiderei.Bayern ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat zu ändern oder zu ergänzen. Die geänderten oder ergänzten Vertragsbedingungen werden dem Kunden an die von ihm im Rahmen des Vertragsschlusses zu benennende E-Mail-Adresse übersandt. Widerspricht der Kunde den geänderten Vertragsbedingungen nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung und setzt er die Inanspruchnahme der von Brautkleid-Schneiderei.Bayern auf der Website angebotenen Dienste fort, werden die Änderungen wirksam. Brautkleid-Schneiderei.Bayern wird den Kunden im Rahmen der Übermittlung der geänderten Vertragsbedingungen auf sein Widerspruchsrecht hinweisen. Im Fall des erklärten Widerspruches werden die vertraglichen Vereinbarungen zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; Brautkleid-Schneiderei.Bayern ist in einem solchen Fall jedoch berechtigt, die mit dem Kunden bestehenden vertraglichen Vereinbarungen, in welche die AGB einbezogen wurden, ordentlich zu kündigen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist außer in den Fällen der §§ 636, 323, 326 Abs. 5 BGB ausgeschlossen.

2. Vertragsschluss; Potentielle Vertragspartner
Bestellungen des Kunden können persönlich in den Geschäftsräumen von Brautkleid-Schneiderei.Bayerner folgen. Jegliche Darstellungen und Beschreibungen auf der Homepage www.brautkleid-schneiderei.bayern (die „Website“) sowie auf soziale Medien (bspw. Facebook, Instagram usw.) stellen kein Vertragsangebot durch das Brautkleid-Schneiderei.Bayern dar. Bei Bestellung durch den Kunden wird ein Kaufvertrag erstellt. Der vom Kunden unterzeichnete Kaufvertrag ist ein bindender Vertrag. Wünscht der Kunde die Herstellung und Anfertigung bzw. die Anpassung von Waren nach Kundenspezifikationen, sind diese im Kaufvertrag zu erfassen. Sollte der Kaufvertrag von dem mit den Kunden vereinbarten Auftrag abweichen, ist der Kunde verpflichtet, der Brautkleid-Schneiderei.Bayern unverzüglich die Abweichungen der Leistungsbeschreibung anzuzeigen.

3. Preise; Zahlung und Zahlungsweise
Es gelten die zwischen Brautkleid-Schneiderei.Bayern und dem Kunden individuell vereinbarten Preise gemäß Kaufvertrag. Bei Kaufverträgen aller Art wird eine Anzahlung i.H.v. 50 % des vereinbarten, voraussichtlichen Kaufpreises sofort zur Zahlung fällig. Liefer- und Versandkosten sind in den Preisen nicht enthalten. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich unter den im Kaufvertrag erfassten Zahlungstermine zu erfolgen. Wenn im Kaufvertrag kein Zahlungsziel vereinbart erfasst wurde, ist der Kaufpreis sofort fällig. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Kunde die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist. Ein von Brautkleid-Schneiderei.Bayern nicht zu vertretender Untergang der Ware nach Gefahrübergang auf den Kunden lässt die Zahlungsverpflichtung des Kunden unberührt.
4. Lieferung und Lieferverzug; Gefahrübergang; Warenverfügbarkeit
Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Fertigungs- bzw. Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Fertigungs- bzw. Liefertermine ausschließlich unverbindliche Angaben. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist Brautkleid-Schneiderei.Bayern berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg und Verpackung) selbst zu bestimmen. Lieferungen ins Ausland erfolgen ausschließlich bei ausdrücklicher Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Brautkleid-Schneiderei.Bayern. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Mit Übergabe an den Kunden wird auch eine Materialienzusammensetzung und Waschanleitung ausgehändigt.
5. Mängelgewährleistung; Haftung
Brautkleid-Schneiderei.Bayern haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB für bereits hergestellte Waren sowie gemäß §§ 633 ff. BGB für nach Kundenspezifikation herzustellende Waren sowie für erbrachte Werkdienstleistungen. Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate. Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend, Brautkleid-Schneiderei.Bayern haftet nicht, wenn die nach Kundespezifikation hergestellten Waren nicht passen, sofern der Kunde die Maße und Spezifikationen für die herzustellende Ware selbst vorgegeben oder die Maße sich zwischenzeitlich verändert haben. Brautkleid-Schneiderei.Bayern haftet für Passungenauigkeiten nur, wenn Brautkleid-Schneiderei.Bayern selbst das Maß für die herzustellenden Waren genommen hat. Eine zusätzliche Garantie von Seiten Brautkleid-Schneiderei.Bayern besteht bei den gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Brautkleid-Schneiderei.Bayern oder Erfüllungsgehilfen von Brautkleid-Schneiderei.Bayern beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Brautkleid-Schneiderei.Bayern nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Einschränkungen der vorstehenden Absätze gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Brautkleid-Schneiderei.Bayern, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Im Falle des Verschuldens des Kunden z.B. bei falscher Pflege, falschem Waschen des Werkstücks ist eine Haftung von Brautkleid-Schneiderei.Bayern ausgeschlossen.
6. Eigentumsvorbehalt
Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des jeweils für die Ware geschuldeten Rechnungsbetrages einschließlich aller Nebenkosten Eigentum von Brautkkleid-Schneiderei.Bayern. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat Brautkleid-Schneiderei.Bayern unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die Waren erfolgen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises bzw. der fälligen Werkvergütung, ist Brautkleid-Schneiderei.Bayern berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis bzw. die fällige Werkvergütung nicht, darf Brautkleid-Schneiderei.Bayern diese Rechte nur geltend machen, wenn dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt wurde oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, behält sich Brautkleid-Schneiderei.Bayern das Eigentum an allen von Brautkleid-Schneiderei.Bayern gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung entstandenen, auch künftigen Forderungen, einschließlich aller Nebenforderungen vor.
6. Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis dürfen vom Kunden nur mit der vorherigen, ausdrücklichen und schriftlichen Einwilligung von Brautkleid-Schneiderei.Bayern abgetreten werden. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Brautkleid-Schneiderei.Bayern zustehende Forderungen nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, Brautkleid-Schneiderei.Bayern diese Ansprüche anerkannt hat oder wenn die Gegenansprüche des Kunden unstreitig sind. Dies gilt auch, wenn der Kunde Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend macht. Als Käufer bzw. Besteller darf der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht jedoch dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kauf- bzw. Werkvertrag beruht.
7. Einwilligungen
Der Kunde willigt in die werbliche Nutzung seiner Daten durch die Brautkleid-Schneiderei.Bayern ein. Diese Einwilligung kann er jederzeit widerrufen. Das Werkstück kann von der Brautkleid-Schneiderei.Bayern fotografiert und die Fotos für Werbezwecke (z.B. Webseite, soziale Medien, Printmedien usw.) unwiderruflich verwendet werden. Dem Kunden stehen keine Ansprüche auf eine Vergütung zu.

8. Sonstiges
Der Vertrag zwischen dem Kunden und Brautkleid-Schneiderei.Bayern kommt in deutscher Sprache zustande. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Brautkleid-Schneiderei.Bayern und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl gilt für Verbraucher nur insoweit, als ihnen hierdurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, gewährt wird. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Brautkleid-Schneiderei.Bayern Olching. Erfüllungsort ist ebenfalls in Olching. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.